Heute: 05. Okt, 2024

Presserat rügt die Schwäbische und die Süddeutsche berichtet über den „rechts blinkenden“ Zeitungsverlag

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vor 1 Woche

Ein recht großer und umfangreicher Artikel der Süddeutschen Zeitung befasst sich mit der Schwäbischen Zeitung. Im großen und ganzen geht es um die Stimmung im Zeitungsverlag und die schon allgemein häufiger kritisierte zunehmende tendenziöse Berichterstattung des Blattes. Zwei Autoren der Süddeutschen rollen zum einen die Geschichte der jüngeren Vergangenheit auf (Tod von Chefredakteur Mladek) und die Reaktionen darauf, zum anderen versuchen sie den gängigen Vorwurf des „Rechtsruckes“ zu prüfen. Hier ein auf X geposteter Hinweis unter dem Namen des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt der im Artikel beiläufig erwähnt wird:

Das Fazit lautet, die Schwäbische befände sich zumindest – wie viele Regionalzeitungen – zur Zeit im Umbruch. Bei einer aktuellen Auflage von 144 000 Exemplaren und bei schwarzen Zahlen und einer Abfindung von 40 Mitarbeitern in jüngerer Zeit kämpfe der Verlag mit „branchenüblichen“ Problemen. Allerdings verweist auch die Süddeutsche auf Verbindungen der Redaktion mit Querdenkerfreundlichen und eher politisch rechts verortbaren Zulieferern und Mitarbeitern: Armin Petschner – Multari, Philippe Debionne oder Jan David Suthoff werden da genannt. Letztlich, so die Süddeutsche weiter, habe der neue Chefredakteur nach dem Tod Mladeks, Kords, angeblich Mitarbeitern gegenüber erklärt, wer Interna der Schwäbischen Zeitung nach außen trage und sich der Behauptung anschließe, die Schwäbische vollführe einen Rechtsruck, der müsse damit rechnen, dass man mit ihm „kurzen Prozess“ mache. Kords wurde von der Süddeutschen mit der Behauptung konfrontiert, wollte das aber nicht kommentieren.

Unabhängig davon hat der deutsche Presserat in jüngster Zeit mehrfach die Schwäbische Zeitung und Schwäbische.de für ihre Berichterstattung gerügt:

Video von Messerattacke in Mannheim bedient Sensationsinteressen
SCHWAEBISCHE.DE erhielt eine Rüge für die Veröffentlichung eines im Internet kursierenden Videos vom Messerangriff in Mannheim im vergangenen Mai.  Unter dem Titel „Messer-Attentat in Mannheim: Ermittler sprechen von islamistischem Motiv” zeigte das Video den vollständigen Hergang der Tat. Zu sehen war auch, wie der Angreifer dem Polizisten, der später an seinen Verletzungen starb, rücklings ein Messer in den Hals rammt. Diese Darstellung war nicht mehr vom öffentlichen Interesse gedeckt, sondern bediente Sensationsinteressen nach Ziffer 11 des Pressekodex. Das Video war zudem dazu geeignet, die Gefühle der Angehörigen des Verstorbenen und den Jugendschutz zu verletzen.

Über Todesursache einer Minderjährigen spekuliert
SCHWAEBISCHE.DE erhielt eine Rüge für einen Artikel, der über den plötzlichen Tod einer 16-jährigen Sportlerin berichtete. Die Redaktion verband den Todesfall mit einer möglichen Corona-Infektion oder einer Impfung gegen das Virus, ohne Informationen vorzulegen, ob die Verstorbene tatsächlich infiziert oder geimpft war. Im Gegenteil: Die Zeitung spekulierte über die Hintergründe des Todesfalls und schädigte damit potenziell das Ansehen der Presse nach Ziffer 1 des Pressekodex. Außerdem verletzte die Redaktion mit ihren Vermutungen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 und die Grundsätze der Medizinberichterstattung nach Ziffer 14 des Pressekodex.

Prozessberichte unter der Gürtellinie
Die SCHWÄBISCHE ZEITUNG erhielt eine Rüge für ihre Berichterstattung über ein Strafverfahren, die die Persönlichkeitsrechte eines Verbrechens-Opfers schwer verletzte. Um dem Opfer kein weiteres Leid zuzufügen, ist diese Rüge nicht-öffentlich. Daher ist die Zeitung hier nicht zum Abdruck der Rüge verpflichtet. 

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