Die Schwäbische Zeitung hatte gegen die Berichterstattung des SWR auf Unterlassung geklagt. Es ging um einen Online Artikel in dem der SWR über den Rechtsruck und die Querdenkernähe eines Redakteurs berichtet hatte. Das passte dem Verlag nicht. Das Landgericht Stuttgart hat nun zugunsten des SWR entschieden. Ein hörenswerter Beitrag des Deutschlandfunks, u. a. mit Thomas Wagner (Friedrichshafen)… HIER.