Heute: 09. Feb., 2025

Buntes Partyvolk, geht heute die Party richtig los? – update

screenshot facebook
von
vor 1 Monat

Holla der Partyzug für heute Abend, Sonntag scheint auf Kurs, nächster Halt: Endstation. Wenn da mal nicht doch rechtzeitig weitere Freunde und Helfer gefragt sind: Werden im Erlenweg bereits Hütchen und Luftpapierspiralen oder besser Schlangen vorbereitet? Weberberg weiß es nicht.

Zumindest auf facebook hat das Ganze bereits eine neue Wendung erfahren, aus der Volksparty ist offenbar eine Party von Partyvolk geworden, oder besser, sie scheint es zu werden… Siehe oben.

Endstation Besitzer Andreas Kopf hat mittlerweile sowohl Webeberg.de als auch Made Höld sehr freundlich Gespräche angeboten und empfindet die Weberberg Berichterstattung etwas einseitig, bedankt sich aber für das Marketing. Für ihn scheint es ganz offenbar unverständlich warum der Event kritisch von Weberberg betrachtet wird. Deshalb mal in eigener Sache der Redaktions – Standpunkt in ausführlich: – Und noch der Hinweis, dass Made Höld NICHT zur Weberberg Redaktion gehört.

Sehr geehrter Herr Kopf,

zur Motivation: Weberberg war als Beobachter bei allen bisher durchgeführten Verhandlungen am Amtsgericht Biberach zu den Vorgängen am politischen Aschermittwoch und auch am 14. Februar vor Ort an der Stadthalle. Dazu folgendes:

– Tatsächlich war der Protest im Verhältnis gegenüber ähnlicher Demonstrationen wie in Frankreich relativ „harmlos“.

– Nichtdestotrotz war weder die Blockade der Innenstadt noch die Demonstration an der Stadthalle angemeldet.

– Es spricht FÜR die Polizei und auch die Staatsgewalt dass das sehr wohl toleriert wurde, obwohl teils wirklich beleidigende und persönlichkeitsverunglimpfende Äußerungen, Rufe und Plakate getätigt und oder gezeigt wurden.

– Auch das Abfackeln der Strohballen an der Stadthalle, wie auch der abgeladene (Silage- bzw.) Misthaufen waren NICHT Gegenstand der bisher verhandelten Strafbefehle am Amtsgericht

– Sämtliche Beteiligte, die wegen des Einspruchs zu ihrem Strafbefehl vor Gericht erschienen vermittelten entweder den Eindruck man sei „zufällig“ an den Hintereingang der Stadthalle „geraten“ und mehr oder minder „unbeteiligt und unbescholten“  in ein Handgemenge hineingezogen worden und man habe nur zur Verteidigung seiner selbst gegen die Polizei (die zum Schutz der Politikerwägen dort waren) gedrückt und agiert. Oder aber es sei das gute Recht sich polizeilicher Anordnungen zu widersetzen. Die entsprechenden Strafbefehle waren in der Regel zwischen 2000 und 4000 Euro Gesamtsumme. Durch den Einspruch, den die Betroffenen eingelegt haben entstehen – bei Verurteilung – weitere Kosten: Gerichtskosten und Anwaltskosten, bzw. Verfahrenskosten.

– Alle Verhandlungen wurden mit Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belegt.

– Tatsächlich gibt es und gab es dabei Videoszenen die deutlich über das „normale“ Verhalten während eines Protestes hinausgehen und auch verbale Äußerungen finden da statt. die alles andere als „harmlos“ sind.

– Es wurde kein einziger vor Gericht verurteilt im Rahmen dieser Prozesse der „nur dabeistand“ oder „hineingeraten“ ist. Alle wurden wegen tatsächlicher Handlungen entweder wegen Landfriedensbruch oder Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen (Drängeln, Schubsen, trotz Aufforderung nicht durchlassen etc.) verurteilt.

Damit zu meiner Einstellung: Vor Gericht stellen sich die Beteiligten als Opfer dar. Entweder als Opfer der Umstände (zufällig reingeraten) oder Opfer der Staatsgewalt (Widerstand ist mein gutes Recht!). Im Ankündigungstext der Veranstaltung ist die Geisteshaltung der Betroffenen spürbar: Sinngemäß: man habe ja bereits prominent beim politischen Aschermittwoch agiert. Was jetzt? Opfer oder Täter? Wölfe  in Schafspelzen offenbar. Auch wenn es nicht ausdrücklich formuliert wird; Jegliche Unterstützung tatsächlich verurteilter Straftäter empfinde ich auch angesichts der durchaus nachvollziehbaren Verhandlungen am Amtsgericht und der Urteile als absolut unangemessen. Dass man Einspruch gegen einen Strafbefehl einreicht: Selbstverständlich – kein Thema. Dass man dabei das Risiko eingeht, dass das teurer werden kann sollte einem bewusst sein, ein Einspruch angesichts tatsächlicher Rangeleien (Video von 5 Uhr morgens auf dem Holzmarkt) hat wenig Hoffnung auf Erfolg – auch das sollte einem klar sein. Um das auf den Punkt zu bringen: Einem potentiellen Schläger, der verurteilt wurde, Schmerzensgeld zu zahlen eine Benefizveranstaltung zu widmen – wohin führt das?

Ob das Strafmaß insgesamt als überzogen zu beurteilen ist, sei dahingestellt. Ich sehe das nicht so. Keiner der Verurteilten machte (aus gutem Grund!) konkrete Angaben über sein Einkommen. Nehmen wir Martin G. (erstes Verfahren): Herr G. ist Lehrer und beamtet, außerdem Nebenerwerbslandwirt. Er hatte ursprünglich einen Strafbefehl über 2000 Euro, nach der Gerichtsverhandlung liegt die Strafe nun bei 2400 Euro, zuzüglich Anwalts- und Verfahrenskosten. Nach der Verhandlung ließ er verlauten, dass er vermutlich in Revision gehen wolle (Landgericht Ravensburg – das wird nochmal teurer). Sowohl in der Art seines Auftretens als auch seinen Äußerungen machte er NACH der Verhandlung nicht den Eindruck besonders am Hungertuch nagen zu müssen. Nur mal als Gedankenanstoß: Wenn Klimakleber ins Gefängnis geschickt werden und da Strafen aufgerufen werden von fünfstelligen Eurobeträgen und sich (auch Traktorfahrer) Autofahrer zu Handgreiflichkeiten hinreißen lassen ist das scheinbar gesellschaftlich tolerierbar und normal, kommt ein Nebenerwerbslandwirt vor Gericht soll das plötzlich Behördenwillkür und Missbrauch von Staatsgewalt sein? Und hochdramatisch? Für mich nicht nachvollziehbar.

Gaspard

10 Comments

  1. Josef, da hast Du natürlich recht. Wobei 2 Euro Eintritt sich in Sachen Unterstützung in Grenzen halten. Außerdem finde ich, dass man durchaus verurteilten Straftätern die Chance auf Resozialisierung geben sollte :-).

  2. Nein, keine Finanzierung der „Straftäter“.
    Aber wenn man die Gerichtsverhandlungen in Biberach verfolgt, muss man feststellen, dass hier keine Urteile im Namen des Volkes verhängt werden, sondern im Sinne der Obrigkeit.
    Früher wären einige Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
    Vergewaltiger und Messertäter erhalten in Deutschland mildere Urteile.

  3. Was für ein Pöbel hier. Nur Hass und Hetze. Pfui Teufel. Uns dann so ein Aufruf hier, um die Guten wieder ins schlechte Licht zu rücken. Könnt ihr morgens überhaupt noch guten Gewissens in den Spiegel schauen?! Ach nein – blöde Frage. Sowas besitzt ihr ja nicht

    —-
    Anmerk.d. Redaktion: Ja die Berichterstattung im Spiegel beunruhigt uns eigentlich weniger… Wer bitteschön denn sind die Guten?

  4. interessant wäre die Stellungnahme zu dem Urteil des Pressvertreters Lüttwitz (stattzeitung.org) UND die Bemerkung zur Einschätzung des Einkommen eines Landwirts im Nebenerwerb würde mich auch interessieren. Hört sich ja so an, als ob Nebenerwerbslandwirte auch extrem gut verdienen.
    Nach dem 1. Prozess, bei dem die Staatsanwältin meinte: „Es ist immer noch so, daß das Gewaltmonopol beim Staat läge“. Ein Prozeßbeobachter, der sich erstmalig mit den Biberach-Protesten auseinandersetze und diese Videos im Gerichtssaal anschaute daraufhin: „Aber doch keine staatliche Brutalität !!!“
    Bleibt die Frage: wer eskalierte???

    Anmerk. von Gaspard: Ich hatte mich bereits zu Lüttwitz geäußert: https://portal.weberberg.de/index.php/2024/12/13/luettwitz-zu-50×40-tagessaetzen-wegen-noetigung-verurteilt-pressefreiheit-heisst-nicht-narrenfreiheit
    Dass Nebenerwerbslandwirte super verdienen ist nicht das Thema und auch nicht intendiert, also unterschwellig angedeutet. Aber ein Beamter mit eigenem Hof und zwei Kindern plus – das ist nun tatsächlich spekulativ – möglichen Pflegezuschüssen, ist offensichtlich kein Hartz 4 oder Bürgergeldempfänger, wenn er sich Anwalt und Revision am Landgericht leisten kann. Andere Menschen brauchen da Kostenübernahmezusagen vom Sozialamt. Und tatsächlich ist das wohl unstrittig, dass das Gewaltmonopol NICHT bei Demonstranten liegt – Gemeint war und das ist auch unstrittig, dass der Staatsanwältin nach, die Gewalt von den Blockierern ausging. Staatliche Brutalität, da ist die Frage wo bitte? Ich erinnere mich gut an Wackersdorf, Gorleben oder jüngere Räumungen von Umweltschutzcamps – Da kann man in der Tat von brutalem Eingreifen reden. Hinter der Stadthalle? Mitnichten. Ich bin alles andere als ein Freund staatlichen Eingreifens, aber das Hochzustilisieren – Tut mir leid das sehe ich nicht.

    • Eben da lag die Staatsanwältin falsch – die Gewalt ging insbesondere seitens der Bepo Göppingen. Ich an Stelle der Polizei hätte ein Megaphon in die Hand genommen und eine ordentliche Durchsage gemacht, zur Not mehrfach. Und wenn dann immer noch zu viele im Weg gestanden wären, was ich überhaupt nicht glaube, dann wäre ich im langsamsten Tempo mit den Fahrzeugen den Berg hinuntergerollt. Vielleicht hätte ich auch gehupt, wenn mir das so arg wichtig gewesen wäre, daß die Fahrzeuge wegmussten.
      Will sagen: wenn man einen Schlagstock vor einem in die Höhe hebt, dann ist das bedrohlich, abgesehen davon, daß es sich um Bewaffnete handelte, die nebst Pfefferspray (was auch irrerweise sehr spontan eingesetzt wurde) auch über Schußwaffen verfügen, im Gegensatz zu den lediglich grölenden Leuten. Also ich maße mir an, ich hätte es besser gemacht. Und wenn die „Stimmung“ doch zu angeheizt gewesen wäre, dann hätte ich die Jungs vom Deeskalationsteam (Ulm) hinzugezogen. Die standen leider ja auf der anderen Seite in dem Moment. Irgendwie hatte es ihnen wohl keiner mitgeteilt. Ob aus Unfähigkeit oder weil die Bepo mit ihren jungen Athleten das alleine regeln wollte: ??? Oder aber solche Bilder entstehen mussten, damit die Landesregierung und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft die Bauern und Unterstützer in die gewaltbereite Pfui-Ecke stellen konnte 😉
      gez.: eine überzeugte Querdenkerin (wie ein Esel), die lt. Akten des heimatlichen Gerichts WiLLKüRLiCH nebst diffamierendem „Querdenker“ auch als „verm. Reichsbürger“ geführt wird. Bis heute hat mir weder der Richter in Ulm, noch der Gerichtsvollzieher des Finanzamts, geschweige irgendwer erklären können, was unter „Reichsbürger“ verstanden wird.

  5. Das Thema betrachten sie aus einer Warte die klar von der Richterin abgelehnt wurde. Die Blockade selbst ist bereits eine Gewalthandlung. Das hat Richterin Borst klar herausgearbeitet. Und damit ist auch klar, dass es nicht darum geht „Dass da Fahrzeuge unbedingt wegmussten…“ Die Veranstaltung politischer Aschermittwoch (der Grünen IN der Stadthalle / Klarstellung Gaspard) war angemeldet und unterlag damit dem Schutz. Die Blockade (und DEMO VOR der Stadthalle) war NICHT angemeldet und wurde dennoch sogar größtenteils toleriert. Fragen sie sich doch einfach mal, ob sie es akzeptieren würden, wenn sie eine Veranstaltung, die reichlich kostet und aufwändig organisiert wurde, durchführen möchten auf so eine Art blockiert werden würde. Würden sie da nicht auch die Polizei rufen? Würden sie da auch sagen, naja wenn da die Autos unbedingt wegfahren müssen – und im Zweifelsfall, lass doch das Fahrzeug rollen… Also bitte. Und sie unterstellen, dass die Polizei hier was inszeniert hat, um entsprechende Bilder zu produzieren? Das ist einfach Quatsch. Dass befreundete Journalisten mit Lügenpresse angeschrien wurden, eine Fahne mit Reichsadler geschwenkt wurde – ist das nicht bedrohlich? Dass das Pfefferspray „willkürlich“ eingesetzt wurde zeigt nur, dass der betreffende Beamte ganz offensichtlich auch extrem unter Stress stand und ziemlich Angst hatte. Letztlich hat der sich beim Einsatz genauso geschadet wie den vermeintlichen Angreifern. Ob sie Querdenken, Reichbürgernah sind oder nicht… Das ist letztlich völlig egal. Entscheidend ist, dass man anständig miteinander umgeht und wie heißt es so schön: Man sollte dem Gegenüber nicht etwas antun, was man sich selbst nicht antun würde.

Schreibe einen Kommentar