Peter Grunwald von der Kaffeebühne leidet unter der entwaldungsfreien Lieferkettenverordnung. Der Kleinunternehmer ist verpflichtet auch rückwirkend bis hin zum Jahr 2020 nachzuweisen, dass seine Lieferanten (zum Beispiel in Nepal) ihre Anbauflächen nicht entwaldet haben. Paolo Percocco von Radio Donau 3 FM berichtet darüber.
Inzwischen haben auch zwei Landtagsabgeordnete dazu Stellung genommen. Auch darüber berichtet der Radiojournalist. Die beiden halten den Aufwand für den Nachweis insgesamt für nötig und auch für beherrschbar. Gaspard hält das wiederum für ziemlichen Quatsch. Zum Glück sieht das die IHK wohl auch so. Sie kritisiert die Verordnung ebenfalls. Weniger Bürokratie kann auch mehr Bürokratie heißen. Nicht unbedingt ein Einzelfall.