Wenn Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten werden: Die Schwäbische Zeitung veröffentlicht mal „geheimes“ Material.
Ein Strafbefehl ist nun nicht wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt, wenn es um persönliche Details geht. Auch bei allgemein eher weniger bedeutenden Strafsachen, auch wenn der Vorfall an sich allgemein verurteilt wird.