Heute: 23. Okt, 2024

Klagt die deutsche Umwelthilfe gegen die Stadtverwaltung Biberach? Gesundheitsgefährdung durch Straßenlärm und Untätigkeit?

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vor 5 Stunden

Wohl kaum. Scheinbar fehlt es da leider noch an rechtlichen Grundlagen. Dennoch ist es eigentlich beschämend wie der aktuelle Stand der Biberacher Dinge ist, der sich aus dem Lärmaktionsplan erschließt. Der ist wiederum öffentlich zugänglich (biberach-riss.de) und enthält eine Reihe von wesentlichen Karten, die die Lärmbelastung an Innenstadtstraßen aufzeigen. Wichtig dabei, dass die Messungen auf Berechnungen beruhen, sprich es handelt sich nicht um absolut exakte, sondern um Durchschnittswerte. In der Regel werden sie auf 4 Meter Höhe und über mehrere Stunden gemittelt. Das bedeutet natürlich, dass die Lautstärke an der Straße auf Kopfhöhe und näher dran, Beispiel Küchenfenster zur Straße in 2 Meter Höhe, deutlich höher sein kann, insbesondere wenn ein LKW vorbeifährt. Der Ausschnitt der Lärmbelastungskarte oben zeigt die Lärmbelastung von Gebäuden durch den Straßenverkehr tagsüber. Gelb bedeutet eine durchschnittliche Lärmbelästigung von ÜBER 65 dB bis knapp 70dB. Orange über 70dB. Dazu ist festzuhalten, dass allgemein gilt:

 Die WHO spricht bereits ab einem Wert von 53 Dezibel (dB(A)) von einem ernsten Gesundheitsrisiko.

und:

Bei Werten unter 60 dB(A) wird von Belästigungen und erheblichen Belästigungen gesprochen. Ab einer Dauerbelastung von 60 bis 65 dB(A) spricht die Lärmwirkungsforschung von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Nun das eine ist, einen Lärmaktionsplan vorzustellen und Lärmbelästigung festzustellen, das andere ernsthafte Konsequenzen daraus zu ziehen. Ob da eine „erweiterte Zone 30“ hilft, sei mal dahingestellt. Das ist aber wohl das, was sich ein Biberacher Gemeinderat offenbar vorstellen kann. Dazu nochmal der Hinweis, dass das allein (die erweiterte 30er Regelung) die Lärmemission maximal um bis zu 2,5 dB vermindert, sprich im günstigsten Fall bei Betroffenen von 70dB auf 68 dB, was die oben gezeigte Lärmkarte nicht einmal verändern würde, dort ist das Abstufungsmaß – nicht umsonst – in 5 dB Schritten. Es sei daran erinnert, dass bereits seit Jahren in der Kernstadt (alles innerhalb von Zeppelin, Bismarckring und Kolpingstraße/Theaterstraße) Tempo 30 gilt und selbst da immer noch deutliche Ausreißer passieren. Auch berichteten Anlieger der Riedlinger Straße von teils erhöhter Lärmbelästigung durch niedrigere Geschwindigkeiten, weil LKWs bei der leichten Steigung in niedrigere und damit höhertourige Gänge schalten müssen.

Dezibel (dB) ist zwar ein logarithmisches Maß und je lauter desto heftiger sind die Lautstärkesprünge, dennoch sind hier 2dB für die meisten Menschen mal gerade noch bemerkbar und wahrlich kein Quantensprung.

Angesichts der akuten Baustellenwut, die wohl noch im schlimmsten Fall bis 2030 oder länger anhält, ist schon die Frage wie das weitergehen soll. Zum Beispiel die zusätzliche Belastung durch die Sperrung und etwas unklare und undurchsichtige Umleitungsführung in Folge der Sanierung der Riedlinger Straße. Das führt zu mehr Verkehr auf der Memminger Straße, der Ulmer Strasse und im Zeppelin- und Bismarckring. Bislang sieht es zumindest so aus.

Rushhour in der Memminger Straße – Ein Erlebnis für die ganze Familie… Foto: A.G.

Abgesehen von verzweifelten LKW Fahrern in der Dinglingerstraße, die mit ihrem 40 Tonner im Nirwana gelandet sind, tun einem auch die Anwohner leid, die dann in Panik nach Ordnungskräften rufen, um die gestrandeten und orientierungslosen Lenker wieder in die Spur zu bringen.

Die folgende Karte zeigt übrigens wie viele Biberacher Bürger durch den Lärm betroffen sind. Eine Karte die sich Gemeinderäte nochmal einprägen sollten. Betroffene Bürger an der Talfeldsohle berichten von Belastungen bis 75 (!) dB. Es geht hier auch ganz offensichtlich nicht um eine Minderheit. Und betreffend der mitlesenden Automobilfetischisten: Vermeintlich sachdienliche Tipps wie, „dann sollet die Deppa halt umzieha, wenn dr Lärm so schtört!“ – sparen sie sich das. Denn aktuell wäre die Antwort: „Saubled!, Wo nah denn? Hasch du grad a Wohnung frei?“ Da gerade Biberach unter völligem Wohnungsüberfluss leidet eine echt „tolle Idee“. Schalten sie morgen wieder ein, wenn es heißt: Sozialer Wohnungsbau in Biberach – warum denn? Braucht’s das wirklich? Zone 30 wird es schon regeln! (Zynismus aus!). Gaspard empfiehlt einen Aktionsplan Deutsche Umwelthilfe, auch wenn die so manchen manchmal auf die Palme bringt und nervt. Aber das eine will man, und das andere folgt manchmal daraus.

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