Aktuelle Ergänzung: Offenbar Reichsbürgernahe Kreise haben auf socialmedia Kanälen diese Meldung weiterverbreitet und angekündigt als „Prozessbeobachter“ ab 8:45h teilnehmen zu wollen.
Stand Mittwoch 13.11. 17 Uhr
Ein Exklusiv Beitrag von Weberberg Redakteur Albert Gratz:
Auf unsere Anfrage von Weberberg.de teilte gestern der Pressesprecher des Amtsgerichtes Biberach mit, dass noch diese Woche die erste Anklage öffentlich verhandelt werden soll. Am Donnerstag, 14. November findet (Stand gestern Nachmittag) die erste Verhandlung bezüglich der Ausschreitungen am politischen Aschermittwoch statt. Die nächsten Verhandlungen sollen am 19. und 28. November, und am 3. Dezember folgen. Zeitnah soll es weitere Termine geben.
Nach den gewaltsamen Protesten im Rahmen des politischen Aschermittwochs der Grünen am 14. Februar 2024 vor der Biberacher Stadthalle, hat laut dem Sprecher des Amtsgerichtes die zuständige Staatsanwaltschaft Ravensburg in 42 Fällen Strafbefehle beantragt. Sie stellt Strafbefehlsanträge, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine öffentliche Verhandlung für nicht erforderlich hält. Sprich, je nach Schwere der Tatvorwürfe wird von der Staatsanwaltschaft entschieden, ob ein Strafbefehl mit Geldstrafe beantragt wird, oder ob es zu einer Anklage in einem öffentlichen Prozess kommt. In 14 Fällen waren die Tatvorwürfe am Aschermittwoch in Biberach derart gravierend, dass die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anklage erhoben hat. In diesen 14 Fällen soll es zu öffentlichen Verhandlungen im Amtsgericht Biberach kommen.
In den Strafbefehlsverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Geldstrafen mit bis zu 120 Tagessätzen beantragt. Allerdings sind laut Gerichtssprecher noch nicht alle davon rechtskräftig verhängt worden. Wie hoch die jeweiligen Tagessätze angesetzt sind, wurde nicht mitgeteilt.
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen vom Betroffenen Einspruch eingelegt werden. Dann kommt es ebenfalls zu einem öffentlichen Prozess mit Anklageerhebung. Aufgrund von Einsprüchen der Angeklagten ist aktuell bei 20 Strafbefehlen der Verfahrensausgang noch offen. Wenn innerhalb der laufenden Frist von 2 Wochen der Einspruch von Seiten des Angeklagten nicht zurückgezogen und die verhängte Geldstrafe nicht akzeptiert wird, kommt es in diesen Fällen ebenfalls zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen. Ursprünglich hätten heute drei Verfahren stattfinden sollen. Da zwei Betroffene ihre Einsprüche gegen die Strafbefehle zurückgezogen und damit ihre Strafe akzeptiert haben, und ein weiteres Verfahren wegen eines Verteidigerwechsels verschoben wurde sind diese Verfahren für heute abgesagt worden.