Heute: 18. Dez, 2024

Vorfreude durch Erleuchtung im Straßenverkehr kann in die Hose gehen.

Dieser Meldung liegt ein Foto bei. Das Bild ist zur einmaligen Veröffentlichung zusammen mit der Meldung honorarfrei freigegeben. Polizeipresse
von
vor 4 Tagen

(Aus der Reihe Gutes aus der Polizeidienststelle, Bild: Polizei)

Gegen 17.45 Uhr kontrollierte die Polizei (am Donnerstag oder war es Freitag? – Anm. Gaspard) einen VW in der Leipzigstraße. Das Auto war den Beamten in der vorweihnachtlichen Zeit und dem Lichtermeer (in der Leipzigstraße ein Lichtermeer? – Gaspard) mit einer nicht alltäglichen Beleuchtung aufgefallen.

Ein 20-Jähriger hatte während der Fahrt nicht nur das Abblendlicht eingeschaltet, sondern eine Zusatzbeleuchtung der besonderen Art in Betrieb genommen: Mit einer 12 Volt Lichterkette von vorne über das Dach und bis nach hinten zur Stoßstange. Die Kabel samt Leuchtmittel waren nicht fest mit der Karosserie verbunden, sondern lediglich über das Blechkleid des VW geführt. (Kein Lichterkleber! – Gaspard)

Eine Bauartgenehmigung für die Lichterkette in Verbindung mit der Montage an einem Auto konnte der 20-Jährige nicht vorweisen. Zudem hatte der junge Fahrer im Fußraum der Fahrerseite weitere grelle LED-Leuchten verbaut. Auch für dieses Sonderzubehör hatte der Fahrer keine ABE oder Teilegutachten. Die Polizisten führten mit dem Fahrer ein verkehrserzieherisches Gespräch und belehrten ihn. Seine Fahrt durfte der 20-Jährige erst fortsetzen, nach dem er seine Lichter entfernt hatte. So war die Verkehrssicherheit nicht mehr wesentlich beeinträchtigt.

Auf den Fahrer kommt nun eine Anzeige zu. Er muss deshalb mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Dadurch dürften die Weihnachtsgeschenke wohl eher kleiner ausfallen. (Original: Polizeibericht)

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