Heute: 22. Mai, 2025

„Freie Fahrt für freie Bürger…“

Foto: Amelie Pachulke
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vor 13 Stunden

Ein Beitrag von Alfred Neumann und Amelie Pachulke

Der Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm, Abgasen und Feinstaub wird in Biberach merkwürdigerweise extrem ungleich gehandhabt. Während für die Riedlinger- und Kolpingstraße von der Stadt Schutzmaßnahmen angeordnet wurden, sind die Anwohner der Ulmer Straße dem kontinuierlich zunehmenden Verkehr seit Jahrzehnten schutzlos ausgeliefert. Die Industrie- und Wohngebiete im Speckgürtel von Biberach wachsen beständig, und somit das einhergehende Verkehrsaufkommen und dessen Emissionen. Ständig wird der Ulmer Straße nochmals etwas drauf gepackt, indem zusätzlicher Verkehr eingeleitet wird. Erst kürzlich wieder: Mit der Sperrung der Riedlingerstraße, aufgrund von Bauarbeiten für mehrere Jahre, kommt der Schwerlastverkehr der Bundesstraße 312 hinzu. Eine Entlastung durch den Bau des Aufstiegs auf die B 30 und der Straße am Blosenberg ist vermutlich noch Lichtjahre entfernt, falls diese überhaupt jemals gebaut wird.

Rechtlich sind Kommunen verpflichtet, für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8200 Kraftfahrzeugen pro Tag, einen Lärmaktionsplan zu erstellen und dann entsprechende Schutzmaßnahmen für die Anwohner zu erlassen. Bei der Ulmer Straße wurde ein Verkehrsaufkommen von 17500 Fahrzeugen pro Tag ermittelt. Folgende Schutzmaßnahmen für die Anwohner wurden bisher von Seiten der Stadt ergriffen: keine.

Stadtverwaltung als auch der Gemeinderat haben bisher keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Anwohner der Ulmer Straße vor dem Verkehrslärm umgesetzt und somit schlichtweg bindende Vorgaben des Verkehrsministeriums ignoriert. Die Ulmer Straße und ihr Verkehrsfluss sind halt ein heißes Eisen. Erst nachdem der Landtag und das Regierungspräsidium infolge einer Anwohnerbeschwerde der Stadtverwaltung auf die Finger geklopft haben, sah sich diese gemüßigt sich in dieser Angelegenheit etwas zu bewegen. Pikant ist die Tatsache, dass die Stadt Biberach bereits im Jahr 2021 öffentlichkeitswirksam der Initiative des Deutschen Städtetages „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten ist:

https://www.staedtetag.de/themen/2021/lebenswerte-staedte-durch-angemessene-geschwindigkeiten

Das war, zumindest was die Ulmer Straße betrifft, bisher nichts weiter als eine Werbeaktion oder heiße Luft. Die Art und Weise wie die Stadtverwaltung und der Gemeinderat bis jetzt mit den Anwohnern der Ulmer Straße in Punkto Lärmschutz umgegangen sind, zeugt nicht von wirklicher Bürgerfreundlichkeit und hinterlässt nicht wirklich einen guten Eindruck.

Ob die nun von der Stadt gewählte Minimalstlösung von 30 Kilometern Höchstgeschwindigkeit zwischen 22:00 Uhr am Abend und 6:00 Uhr am Morgen, und das nur auf einer Länge von 480 Metern auf der Ulmer Straße, eine merkliche Besserung für die Anlieger bringt, das sei dahingestellt. Die Anwohner der Fortführung in der Memminger Straße werden dabei wieder vergessen.

Jedenfalls gilt ab nun auf der Ulmer Straße von der Einmündung Bergerhauserstraße bis etwa zur Kirche Sankt Josef in Birkendorf nachts eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern.

Foto: Amelie Pachulke mit Pentax

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