I. Öffentliche Sitzung
- Bürgerfragestunde online
- Vermietung von Räumlichkeiten in der Ehinger Straße 9 an den Kinderschutzbund e.V. – Freiwilligkeitsleistung
Beschlussfassung - Baugebiet Krautgärten II, Ringschnait – Vergabekriterien für die Baugrundstücke für kleine Mehrfamilienhäuser
Beschlussfassung - Sanierung Ulmer Tor – Maßnahmen-, Termin- und Kostenentwicklung
Beschlussfassung - Aufhebung der Satzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Alter Postplatz/ Saumarkt“
Beschlussfassung - Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“
Beschlussfassung - Bürgerfragestunde in Präsenz – Antrag der SPD-Fraktion –
Beschlussfassung - Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Beschlussfassung - Bereitstellung von außer- und überplanmäßigen Haushaltsmitteln
für laufende Planungen und Baumaßnahmen im Tiefbau 2025
Beschlussfassung - Bekanntgaben und Verschiedenes
Sanierung Ulmer Tor – Maßnahmen-, Termin- und Kostenentwicklung
I. Beschlussantrag
- Den fortgeschriebenen Kosten in Höhe von 2,85 Mio. € für die Sanierung des Ulmer Tors wird
zugestimmt. - Dem Terminplan der Teilmaßnahme Gründungssicherung mit einem Ausführungszeitraum
von Herbst 2025 bis Dezember 2026 wird zugestimmt.
II. Begründung
1)
Kurzfassung
Der Architekt und die Fachplaner haben die Entwurfsplanung für die Gründungssicherung, in den
Leistungsphasen Werkplanung und Ausschreibung, weiterentwickelt. Die technisch sehr anspruchsvolle Gründungssicherung, gepaart mit den Anforderungen des historisch bedeutenden
Denkmals und seiner Lage mitten in der Stadt, führen zu Kostensteigerungen in Ausführung, Planung und Überwachung.
(…)
Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“
I. Beschlussantrag
- Der Bericht der STEG über die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur
Kenntnis genommen und den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept, der Kosten- und
Finanzierungsübersicht sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung zugestimmt (Anlagen 1 – 2, Anlage 5-6). - Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit
wird für den vorgeschlagenen Bereich die Sanierungssatzung „Nördliche Innenstadt“ beschlossen (Anlagen 3a-b). - Den vorgeschlagenen Fördervoraussetzungen und Fördersätzen zur Bezuschussung privater
Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen wird zugestimmt (Anlage 4).
II. Begründung - Kurzfassung
Auf Beschluss des Gemeinderates wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) für das Gebiet
„Ehinger Straße / Bismarckring“ durchgeführt, später erweitert und in „Nördliche Innenstadt“
umbenannt. Die Untersuchungen analysierten soziale, strukturelle und städtebauliche Verhältnisse, auf deren Basis Maßnahmen und Ziele für das Sanierungsgebiet entwickelt wurden. Die Ergebnisse sind in einem Bericht und Ziel- und Maßnahmenplänen dokumentiert. Alles zusammen bildet die Grundlage für das neue Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“. Mit dem Erlass der Sanierungssatzung soll das neue Sanierungsgebiet nun zeitnah in die Umsetzung gehen. Die Sanierungsdurchführung erfordert umfangreiche Bau- und Ordnungsmaßnahmen. Die privaten Finanzierungskosten werden flankiert durch attraktive Fördermittel, welche Bund, Land und Stadt bereitstellen. Bund und Land haben bisher für das Sanierungsgebiet einen Förderrahmen in Höhe von 1.900.000 € bereitgestellt, wobei jährlich bedarfsorientiert eine Aufstockung beantragt werden kann. Um Anreize für private Sanierungen zu schaffen, werden Förderungen für Maßnahmen wie energetische Verbesserungen, Barrierefreiheit oder die Umnutzung von Gebäuden angeboten. Die Höhe der Fördersätze werden dabei an den Planungszielen orientiert ausgestaltet. Ordnungsmaßnahmen wie der Abriss können nur im Einzelfall gefördert werden, sofern sie den festgelegten Zielen des Sanierungsgebietes entsprechen. Angesichts der geplanten Maßnahmen und der Zielsetzungen ist das Sanierungsgebiet gemäß BauGB im Regelverfahrens durchzuführen. Eine rechtskonforme und umfassende Umsetzung ist hierdurch gewährleistet. Die Durchführungsfrist wird auf 15 Jahre festgelegt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
(…)
Bürgerfragestunde in Präsenz – Antrag der SPD-Fraktion – AT 2024/008
I. Beschlussantrag
- Der Antrag der SPD-Fraktion, die Bürgerfragestunde wieder in Präsenz abzuhalten und auf die
vorherige verpflichtende Einreichung von Fragen und Anregungen zu verzichten, wird abgelehnt. - Die Geschäftsordnung des Gemeinderats wird geändert und § 23 Absatz 2 erhält folgenden
Wortlaut:
„Die Fragestunde findet in der Regel am Anfang der öffentlichen Gemeinderatssitzung statt.
Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Jede berechtigte Person hat die Möglichkeit, bis zu drei Fragen, Anregungen oder Vorschläge einzureichen. Zu den eingegangenen Themen bezieht die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung unter dem Punkt „Bürgerfragestunde online“ Stellung, sofern die jeweiligen Fragestellenden anwesend sind. Sind die Fragestellenden nicht anwesend, werden die Fragen schriftlich beantwortet. Die weiteren Details regelt die Verwaltung.“
II. Begründung
Anlass
Ende Oktober 2024 beantragte die SPD-Fraktion, wieder zur Bürgerfragestunde in Präsenz zurückzukehren und auch Fragen ohne vorherige Anmeldung per E-Mail zuzulassen.
Bisherige Regelung/Rechtsgrundlage
Nach § 33 Abs. 4 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und den ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen die Möglichkeit
einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu
unterbreiten. Hierbei handelt es sich um eine „kann“-Regelung, die von Städten unterschiedlich
ausgestaltet und in den Geschäftsordnungen des Gemeinderats präzisiert wird. In Ulm gibt es beispielsweise keine vergleichbare Fragestunde für Bürger, sondern nur für Stadträte, in Heidenheim findet eine Fragestunde in der Regel zweimal pro Jahr, in Ravensburg dreimal
pro Jahr statt.
Nach § 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderats findet die Fragestunde in Biberach in der Regel als erster Tagesordnungspunkt der öffentlichen Gemeinderatssitzung (und somit mit Ausnahme der Sommerferien einmal pro Monat) statt: „Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte erhält drei Minuten Rederecht. In dieser Zeit können bis zu drei Fragen gestellt, Anregungen gegeben und Vorschläge gemacht werden. Die Fragen, Anregungen
oder Vorschläge werden vom Vorsitzenden gesammelt und anschließend dazu Stellung genommen. Ist die Beantwortung oder Stellungnahme nicht sofort möglich, so werden diese direkt an
den Fragenden nachgereicht. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich
gegeben werden.“
Diese Regelung wurde 2020, während der Corona-Pandemie, auf die seither praktizierte Vorgehensweise modifiziert, um Bürgerinnen und Bürgern trotz der Restriktionen eine Fragestunde
anbieten zu können. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats wurde damals nicht angepasst,
dies soll jetzt nachgeholt werden.
(…)
Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
I. Beschlussantrag
Die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen laut Anlage wird
beschlossen.
II. Begründung
Ausgangslage
Die Stadt Biberach gibt seit 2012 das Mitteilungsblatt BIBERACH KOMMUNAL heraus, das seitdem
auch offizielles Bekanntmachungsorgan der Stadt Biberach ist. Dies ist in § 1 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Biberach vom 9. Januar 2012 geregelt.
Der Städtetag Baden-Württemberg stellt seit Jahren die Forderung, rechtswirksame öffentliche
Bekanntmachungen der Kommunen via Internet einzuführen. Durch das Gesetz zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften wurde auch die Verordnung zur Durchführung der
Gemeindeordnung (DVO GemO) novelliert. § 1 DVO GemO ermöglicht seitdem rechtswirksame
öffentliche Bekanntmachung via Internet.
IM DETAIL : HIER