Heute: 23. Nov, 2024

Der Pranger. Wenn historisch gewachsene Strafmethoden wieder aktuell werden.

von
vor 2 Jahren

Die Schwäbische Zeitung schreibt in ihrem Biberacher Online Auftritt heute: 17–jähriger Schläger ist wieder auf freiem Fuß . Bei allem Respekt sollte man sich folgende Fragen dazu stellen:

a) Was soll uns diese Nachricht vermitteln?
– Angst?
– Ärger über das Rechtssystem?
b) Welchen Nutzen hat diese Nachricht bzw. welche Konsequenzen ziehe ich als geneigter Leser?
– Verhaltensänderung (ich gehe nicht mehr auf die Strasse!)
– Ich ziehe um
– Ich bewaffne mich
– Ich traue keinem 17 jährigen mehr
c) Hat der Boulevardjournalismus über die Jahre (Julian Reichelt/Bild) die Welt verbessert und sollte das nicht Vorbild für die SchwäZ sein?
– ja (endlich auch Ausnützen von Macht und PraktikantInnen möglich!)
– nein (sagen wenige Betroffene…/ Ironie aus)

Also… Mal Klartext: Der Vorfall, dass vor rund vier Wochen mehrere Biberacher bedroht, geschlagen, verletzt und genötigt wurden erfordert Konsequenzen. Ohne Frage. Das hat auch OB Zeidler festgestellt – gut. Dabei geht es aber vor allem AUCH um Veränderungen in der Vorbeugung: Mehr Polizeistreifen, mehr Präsenz und ggf. klare Richtlinien und Eingreifmöglichkeiten. Es geht nicht darum laufende Ermittlungsverfahren „hochzupuschen“. Das nützt niemand. Niemand hat was davon, wenn die SchwäZ populär darüber berichtet, dass ein Hauptverdächtiger (er ist noch nicht verurteilt!) nach Hause darf und nicht mehr in U-Haft sitzt. Wohlgemerkt: Der junge Mann muss sich täglich bei der Polizei melden, hat keine Reisepapiere – sieht so „freier Fuß“ aus? Welches Info-Bedürfnis der Öffentlichkeit bedient der Artikel in der SchwäZ? Der echte Informationsgehalt und Nutzwert beschränkt sich (bei 2 Min Lesedauer) eigentlich auf die Überschrift mit der inhärenten Vorverurteilung (In unserem Rechtsstaat gilt immer noch, erst nach Verurteilung ist ein Täter ein Täter). Gaspard hat sich geärgert.

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