Die Hochwasserkatastrophe hat auch in Baden-Württemberg erhebliche Schäden
angerichtet. Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von
Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
Wenn der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf
abweichenden Witterungsverhältnissen betroffen ist (zum Beispiel durch eine
Hochwasserkatastrophe), kann bei Arbeitsausfall Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren
Ereignisses auch online angezeigt werden.