Heute: 16. Sep, 2024

Baubürgermeister wird nun doch vom neuen Gemeinderat gewählt – RP Tübingen

von
vor 3 Monaten

Die Spatzen und einige ehemalige (noch) Gemeinderäte hatten es von den Dächern gepfiffen, dass der neue Baubürgermeister am 11. Juli vom (alten) Gemeinderat gewählt werden sollte. Es hieß zwei Bewerber stünden noch zur Auswahl. Wir erinnern uns: Christian Kuhlmann – noch Baubürgermeister – verabschiedet sich im Herbst von Amt und Würden, es hatten sich Anfang des Jahres etwas über 30 (Fehler: Es waren 17!) Kandidaten um das Amt beworben. Der größte Teil ist bereits aussortiert. Knackpunkt war nun, dass der alte Gemeinderat hier noch eine Entscheidung und Wahl treffen würde, von relativ großer Bedeutung. Das wiederum sieht aber die Baden-Württembergische Gemeindeordnung nicht vor, demnach (Paragraph 30 Absatz 2) soll im Fall einer Gemeinderatsneuwahl der „alte“ Gemeinderat zwar die Geschäfte in der Übergangszeit weiterführen, aber – sinngemäß – wichtige Entscheidungen dem neuen Gemeinderat überlassen und sie entsprechend aufschieben. Der neu gewählte Gemeinderat konstituiert sich aber erst am 23. Juli berichtet Biko in der Ausgabe vom Mittwoch.

Auf Nachfrage von Gaspard ob dieses Verfahren denn überhaupt so akzeptierbar sei, hat nun heute das zuständige Regierungspräsidium Tübingen mitgeteilt:

Nach unserer Information ist die von Ihnen geschilderte Sachlage mittlerweile überholt und es ist vorgesehen, dass die Beigeordnetenwahl durch das neu gewählte Gremium durchgeführt wird.

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