Im neuesten Biko (Biberacher Kommunal – dem Biberacher Mitteilungsblättle) springt dem Leser auf Seite 14 uralter Kaffee ins Gesicht. Der angesäuerte Wein in Textform suggeriert unterschwellig, dass es noch nie in den Biberacher Geschäften sogenannte Themenschaufenster zu den Filmfestspielen gab. Das grenzt tatsächlich an Geschichtsklitterung. Bereits vor zwanzig Jahren gab es bereits Schaufenster die zu den Filmfestspielen dekoriert worden waren – und das waren nicht wenige.
Der Filmfestverein schreibt jetzt auch auf facebook alias Meta in diesem Jahr: Der Wettbewerb soll das Filmfestival in die Innenstadt bringen und die Schaufenster in eine kreative Kinolandschaft verwandeln. Hüstel… Ja da ist die große Leinwand, der Popcornautomat und wohl auch der zukünftige Treffpunkt am (kühlen) Marktbrunnen für die Jurys – wenn sie denn in einer stillen Minute über die gesehenen Filme abstimmen oder diskutieren möchten – sozusagen auf halber Strecke zum Festivalbüro in der Theaterstrasse. Eine hervorragende Idee für Oktober/November.
Nun, der Text wirbt für die Teilnahme am ersten „Biberacher Filmfenster“- Deko-Wettbewerb. Das schließt natürlich nicht aus, dass es früher schon Schaufenster zum Thema Filmfestspiele gab. Und trotzdem – sorry es bleibt die Frage was das ganze Wettbewerbsgedöns soll, denn: Die Werbegemeinschaft (Wir erinnern uns: Mitglieder sind sehr viele Geschäfte auf dem Marktplatz – z.B. die Tuchhändler!) ist Sponsor und heftiger Profiteur des Filmfestspielvereins, unter anderem durch den verkaufsoffenen Sonntag (Filmfestsonntag). Mitgliedsfirmen der Werbegemeinschaft haben über die Jahre praktisch schon immer ihre Schaufenster entsprechend dekoriert.
Immerhin, der Filmfestverein verspricht der Gewinnerfirma (schönstes Schaufenster!) vier Tickets zur Eröffnungsgala und vier Tickets zu einem Festivalfilm freier Wahl. Gesamtwert etwa 120 Euro. Zusätzlich bekommt man auch ein bisschen Werbung auf Social Media (Meta – also Facebook und Instagramm).
Blinder Aktionismus oder super Werbeidee? Der geneigte Weberbergleser mag selbst entscheiden.