Heute: 23. Nov, 2024

Wenn Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten werden: Die Schwäbische Zeitung veröffentlicht mal „geheimes“ Material.

von
vor 4 Monaten

Ein Strafbefehl ist nun nicht wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt, wenn es um persönliche Details geht. Auch bei allgemein eher weniger bedeutenden Strafsachen, auch wenn der Vorfall an sich allgemein verurteilt wird. Gestern nun hat Robin Halle, seines Zeichens aus der Chefetage der schwäbischen Zeitungsreaktion, in der Strafsache gegen den Zollstockangriff auf das Auto von Özdemir bei den Aschermittwochprotesten an der Biberacher Stadthalle unter der Überschrift „Geheimer Strafbefehl zeigt neue Details“ ein angeblich „geheimes“ Papier veröffentlicht.

Bereits auf facebook (Meta) wurde die Veröffentlichung des Papiers diskutiert – insbesondere die Schwärzungen, die in der Regel die Person schützen sollen, auch wenn sie möglicherweise zu Recht beschuldigt wurde oder wird. Die Schwärzungen des Papiers sind so dilettantisch ausgeführt, dass man bereits mit jedem billigen Bildbearbeitungsprogramm hinter den Schwärzungen auch mit wenig Fantasie herauslesen kann, wer da beschuldigt wird. Die Schwärzungen wurden zwar nochmal „überarbeitet“ aber selbst uns (und Gaspard ist alles andere als ein begnadeter Grafikdesigner oder Bildgestalter) ist es problemlos gelungen auch noch heute die Person zu enttarnen. Auch wenn der Aschermittwoch beileibe nicht im Sinne einer demokratischen Auseinandersetzung an der Stadthalle verlaufen und der Strafbefehl zu Recht verhängt sein mag: Lieber SchwäZ so geht das nicht. Um das zu belegen nur der Hinweis, dass die fragliche Person nicht in Biberach lebt, sondern in der Nähe von Ulm und aber hier in Biberach arbeitet. Wir waren in der Lage die komplette Adresse, seinen Arbeitgeber, vollständigen Namen und mehr zu rekonstruieren.

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