Heute: 16. Sep, 2024

Begeisterung: E-Scooter Testphase mit Zeus beginnt morgen, Donnerstag 22.08. Was bedrängte Bürger jetzt wissen müssen.

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vor 4 Wochen

Endlich ein bewegter, oder besser, belebter Marktplatz. Endlich auch mal einen E-Scooter auch mal da finden, ausleihen oder stehen lassen, wo man oder Frau es nicht erwartet. Zeus, auch bekannt als pseudogriechische Schafskäsemischung (bei Netto zu finden) stellt Biberach drei Monate die Elektroroller zum Testen bereit. Entsprechend berichtet die Stadtverwaltung in Ihrer Pressemitteilung:

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss die allgemeinen Verkehrsregeln beachten, einschließlich der Einhaltung von Ampeln und Vorfahrtsregeln. Mit dem E-Scooter sollte man Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, darf man auch auf der Straße fahren. Die Nutzung des Gehwegs ist nicht erlaubt, um Fußgänger nicht zu gefährden.

Auch für E-Scooter gilt: Don’t drink and drive. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer, also 0,5 Promille, Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren müssen die 0,0-Promillegrenze beachten.

Das Abstellen der E-Scooter muss so erfolgen, dass andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fußgänger, nicht behindert oder gefährdet werden. In Biberach dürfen die E-Scooter ausschließlich in fest definierten Parkzonen abgestellt werden, diese sind in der „Zeus“-App aufgeführt.

Feedback ist entscheidend

Die Stadt Biberach ermutigt die Bürgerinnen und Bürger, ein Feedback zur Nutzung der E-Scooter zu geben. „Ihre Rückmeldungen sind entscheidend für die Bewertung und Weiterentwicklung dieses Projekts“, betont Baubürgermeister Christian Kuhlmann.

Rückmeldungen zum Betrieb, also zum Beispiel zu fehlerhaft abgestellten Rollern oder defekten Ausleihsystemen, können direkt an „Zeus“, E-Mail support@zeusscooters.com, weitergegeben werden. Auf der Internetseite des Anbieters www.zeusscooters.com gibt es auch ein Hilfe-Center. Für allgemeines Feedback in der Testphase kann die städtische Klimaschutzmanagerin Lisa Schröder, E-Mail l.schroeder@biberach-riss.de, Telefon 07351/51-183 kontaktiert werden. Nach Abschluss der Testphase wird die Stadtverwaltung die gesammelten Daten und Erfahrungen auswerten, um zu entscheiden, ob E-Scooter dauerhaft in Biberach eingeführt werden. „Wir sind gespannt, ob die E-Scooter ein weiterer Baustein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität in unserer Stadt werden“, so Kuhlmann abschließend.

Buchung und Standorte

Die E-Scooter können mit der „Zeus“-App gebucht werden. Diese steht im Google Play Store und im App Store zum Herunterladen bereit. Die Freischaltung der Scooter kostet 1,50 Euro, danach werden 25 Cent pro Minute berechnet. Regelmäßige Nutzer können zudem zwischen verschiedenen Spar- und Abo-Modellen wählen.

Zonen, in denen die E-Scooter ausgeliehen und wieder geparkt werden können, sind an folgenden Standorten in Biberach und den Teilorten ausgewiesen: Stadthalle, Bahnhof, Mali-Turnhalle, Bahnhof Biberach-Süd, Rißegg (Schulen), Berliner Platz, Köhlesrain, Stadtteilhaus Gaisental, Hochvogelstraße, Turnhalle Mettenberg, Talfeld, Bachlangen.

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