Verfahren: Hubert R. wegen Landfriedensbruch, Rechtsanwalt Fischer, Zwei Zeugen Saal 10 mit Richterin Borst. Start 8 Uhr 30. Dann um 13 Uhr Michael B. wegen Verwenden verfassungswidriger und terroristischer Symbole. Beide Verfahren beziehen sich auf den politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach und die Störaktionen.
Zusätzlich gegen 10:30 Uhr ein etwas anderes Verfahren: Ein Biberacher Einzelhändler gegen ein Biberacher Paar, es geht um Unterlassung (von was auch immer).
Das Verhalten des Biberacher Schürzenkittelverkäufers ist eine Schande.
Ohne irgendwelche Beweise verleumdet er Biberacher Bürger für eine Tat, die nicht nachgewiesen wurde. Selbst die Polizei hat die Nachforschungen mangels Beweise eingestellt.
Und so eine Person sitzt für die CDU im Biberacher Gemeinderat.
Ich fände es schön als Exil-Biberacher ohne Kneipengerüchte-Möglichkeit etwas mehr Kontext bei sowas wie dem Einzelhändler zu haben.
In meinem Kopf bilden sich sonnst so Szenarien wie wenn ein Tuchhändler versucht die Nutzung seines Esels, …ähh..
ich meine seiner Sonnenschirme vor seinem Geschäft auf öffentlichem Grund, unterbinden will.
Aber das ist bestimmt falsch…