Zwei Prozesse im Zusammenhang mit den Ausschreitungen zum politischen Aschermittwoch der Grünen im vergangenen Jahr. Zunächst steht am frühen Nachmittag Stefan S. vor dem vorsitzenden Richter des Amtsgerichts Biberach Thomas Mönig.

Überraschend ist, der junge Mann ist voll geständig und bereut aufrichtig sein Verhalten. Die Frage ist: Ist der damals gerade 18 jährige unter Jugendrecht zu behandeln oder als Erwachsener? Stefan S. lebt noch bei den Eltern, hilft auf dem elterlichen Bauernhof und ist Mechatroniker in Ausbildung, will aber Landwirt werden. Der Angeklagte wirkt sympathisch und aufrichtig.

Dennoch muss er nun 2100 Euro Strafe bezahlen und wird des Landfriedensbruches, Widerstand gegen Vollzugsbeamte und der Nötigung für schuldig befunden. Er war letztes Jahr in der Gigelbergstraße im Pulk bei der Blockade der Ministerfahrzeuge.

Um 15 Uhr dann ein Einspruchsverfahren gegen einen Strafbefehl. Im Sitzungssaal sitzt Martin S. Er wirkt abwesend und kühl.

Zunächst geprägt von einer Auseinandersetzung zwischen Staatsanwalt Abt und Verteidiger Heiko Weber geht es um die Zustellung eines Beweisfilms. Der ist dem Verteidiger nicht zugestellt worden. Weber hakt hier mehrfach nach und zeigt auch Unverständnis, warum der Beweisfilm vom Staatsschutz und nicht der Polizei ausgewertet wurde. Letztlich wird das Verfahren aber abgebrochen und Martin S, bzw. sein Anwalt Heiko Weber, einigt sich mit Staatsanwalt Abt darauf, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Damit wird der Strafbefehl gültig, das Verfahren endet ohne Urteil. Die Höhe des Strafbefehls wird nicht erörtert und auch nicht thematisiert.
