Heute: 15. Mai, 2025

Volle Prozesswoche in Sachen politischer Aschermittwoch der Grünen 2024

Johannes B mit Rechtsanwältin Öz (Zeichnung: Albert Gratz)
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vor 19 Stunden

Ein Beitrag von Albert Gratz

Für diejenigen, die an der Aufarbeitung der Ausschreitungen am Politischen Aschermittwoch der Grünen 2024 interessiert sind, hat die nächste Woche einiges zu bieten. Bereits am Montag, 19.05. um 13:30 Uhr geht es am Amtsgericht Biberach mit einer Verhandlung los. Voraussichtlich wie bei den bisherigen Prozessen sind die Anklagepunkte Landfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Polizeibeamte.

Dann, am Dienstag, 20.05. um 8:45 Uhr, wird der unterbrochene Prozess gegen Johannes B. fortgesetzt. Er ist in den drei genannten Anklagepunkten beschuldigt. Da die von der Polizei aufgenommenen Videofilme als Beweis nicht eindeutig waren, haben Verteidigerin Sümeyra Öz als auch Staatsanwältin Henninger von der Staatsanwaltschaft Ravensburg weitere Zeugen angefordert. Richterin Lisa-Marie Borst ist diesem Antrag nachgekommen und hat deshalb die bereits stattgefundene Verhandlung unterbrochen.

Geladen werden am Dienstag noch weitere am Aschermittwoch 2024 eingesetzte Polizeibeamte, um als Zeugen befragt zu werden. Rechtsanwältin Öz hat auch Jürgen Trittin als Zeugen angefordert, wir hatten darüber berichtet. Der ehemalige Bundesumweltminister und langjährige Bundestagsabgeordnete der Grünen war am besagten Aschermittwoch 2024 zu Fuß von seinem Hotel zur Stadthalle gelangt. Verteidigerin Öz wertet dies als Beweis, dass der Zugang zur Stadthalle möglich war und somit der Tatvorwurf des Landfriedensbruches für ihren Mandanten Johannes B. nicht haltbar sei, und möchte deshalb die Zeugenaussage von Jürgen Trittin. Ob die Staatsanwaltschaft diesem Wunsch nachkommt und Trittin deshalb nach Biberach reist ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.

Als Abschluss dieser Woche dann am Freitag, 23.05. um 9:00 Uhr nochmals ein Prozess aus diesem Verhandlungskomplex. Allen Prozessen in der Woche ist gemein, dass die von Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten Tatvorwürfe so derart gravierend sind, dass eine Anklage erhoben und öffentlich vor Gericht verhandelt werden muss. In 42 anderen nicht solch gravierenden Fällen konnte die Strafe mit einem Strafbefehl, verbunden mit einer Geldstrafe ohne Gerichtsverfahren, beglichen werden.

Alle Verhandlungen finden im Sitzungssaal 010 des Amtsgerichtes Biberach statt. Zeichnungen: Albert Gratz.

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