Der Gemeinderat unterstützt die FreeFlow GmbH mit 53000 Euro. So könnte die Schlagzeile des neuesten Biberach Kommunal auch lauten, stattdessen heißt es „53.000 Euro fürs FreeFlow-Festival“. Die FreeFlow GmbH gehört Julius Exner und Marian Mutschler und daran ist erstmal überhaupt nichts Besonderes oder Außergewöhnliches. Das Free Flow Festival wurde 2018 zum ersten Mal durchgeführt. Veranstalter – so ist das aus dem Gesellschaftervertrag der FreeFlow GmbH von 2023 zu entnehmen (Quelle: www.handelsregister.de) war bis 2022 offenbar die Exner und Mutschler Eventmanagement GbR . Am 7.08.2023 wurde das Vermögen der GbR in die da gegründete FreeFlow GmbH überführt. Seitdem ist der Veranstalter des Festivals die FreeFlow GmbH. (Quelle: ticket.freeflowevents.de/agb). Der Verein Kulturströme e.V. wurde im September 2024 ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Ulm eingetragen (Quelle: Amtsgericht Ulm). Laut Impressum der Webseite des Festivals „unterstützt der Verein KulturStröme e.V. die FreeFlow GmbH“.
In der Präsentation die vor dem Gemeinderat gehalten wurde, die wir auch hier auf weberberg.de veröffentlicht hatten, entsteht eher der Eindruck, das Festival würde vom Verein veranstaltet und die GmbH sei eine Art notwendiges unterstützendes Konstrukt. Auch im BiKo Artikel vom Wochenende ist immer nur die Rede von dem Verein KulturStröme e.V., auch dass der Verein bereits („vor gut einem Jahr“) im vergangenen Jahr zu Vorgesprächen Kontakt mit der Verwaltung wegen der Festival Finanzierung aufgenommen hatte. Zu dem Zeitpunkt war der Verein zwar laut Vereinsregister noch gar nicht eingetragen, aber es gibt ja auch nicht eingetragene Vereine.
Unbenommen, beim Free Flow Festival wird sicher „unfassbar gute Ehrenamtsarbeit geleistet“ (BiKo Zitat Grüne Hölz), die Ideen und Konzepte sind gut. Das ist nicht das Thema.
Das Thema ist das Verhältnis zwischen FreeFlow GmbH und KulturStröme e.V. Und das Thema ist: Wieso das nicht einfach ganz offen und sachrichtig kommuniziert wird. Wenn die FreeFlow GmbH einen städtischen Zuschuss von 53.000 Euro erhält, ist das schon in Ordnung. Nur, welche finanziellen Beziehungen gibt es zwischen Verein und GmbH – welche Abrechnungen welche Verträge? Welche personellen Verbindungen? Nun ist eine GmbH erstmal weder eine Ehrenamtsveranstaltung noch gemeinnützig sondern grundsätzlich gewinnorientiert – Zitat aus der Gründungsurkunde Paragraph 3 –
Gegenstand des Unternehmens ist: Durchführung von Veranstaltungen und
Events, insbesondere des Free Flow Festivals.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen,
vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf
Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sowie im Übrigen alle Ge-
schäfte tätigen, die der Förderung ihres Unternehmenszwecks unmittelbar
oder mittelbar dienlich erscheinen.
Es ist zwar ehrenwert sowohl bei der Präsentation im Gemeinderat als auch auf den Webseiten zu betonen, dass man sich weder im Verein noch in der GmbH Gehälter auszahle, nur allein das bleibt zunächst eine reine Behauptung. Die FreeFlow GmbH hat im Bundesanzeiger, obwohl das (erste) Geschäftsjahr zum 31.12.24 endete, bislang im Bundesanzeiger keine öffentlich zugängliche Bilanz vorgelegt. Die GmbH ist bislang auch nicht als gemeinnützig anerkannt oder geführt, das wäre eine durchaus mögliche Firmierung. Eine gGmbH ist in ihrer Gründung bis auf einen Antrag ans Finanzamt zur Gemeinnützigkeit, nicht anders zu gründen als eine GmbH. Allerdings wäre dann eine nicht gewinnorientierte Geschäftstätigkeit tatsächlich belegt. Laut Abschlussbilanz von 2021 hatten sich die beiden Gesellschafter der damals noch existierenden Exner und Mutschler Eventmanagement GbR jeweils nur sehr geringe Privatentnahmen zugestanden, was durchaus den vorgetragenen ehrenwerten Absichten entspricht.
Die Vereinssatzung von KulturStröme e.V. ist öffentlich nicht zugänglich und ist auch in der Präsentation vor dem Gemeinderat nicht beigefügt gewesen. Auch sie müsste eigentlich das Verhältnis zur GmbH definieren. Möglicherweise tut sie das und die Kulturdezernentin hat das entsprechend geprüft. Interessant ist, dass einige Vereinsmitglieder nach eigenen Aussagen Mitarbeiter der GmbH sind – ob angestellt oder nicht, ist unklar -. Elena Exner zum Beispiel, zweite Vorsitzende des Vereins und Studentin in Stuttgart, bezeichnet sich selbst auf Linkedin (social media Forum) als:
Chief Marketing Officer der Free Flow GmbH in Teilzeit geführt: 2018–Heute · 7 Jahre 3 Monate.
Tatsächlich gibt es die GmbH erst seit September 2023. Tizian Schröter Vereinsvorstand des KulturStröme e.V. wird auf Linkedin in der Sparte „Ehrenamt“ als
Manager der FreeFlow GmbH aufgeführt. – März 2023–Heute · 2 Jahre 1 Monat Kunst und Kultur Verantwortlicher für Backstage, Artist- und Hotelmanagement
Über Crowdfunding versucht KulturStröme e.V. auf www.betterplace.org 94.000 Euro zu sammeln. Als Vereins-Verantwortlicher taucht dort aber Julius Exner auf, nicht Vereinsvorstand Tizian Schröter. Exner – siehe oben – ist allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer der FreeFlow GmbH und wird im Verein KulturStröme e.V. nicht im Vorstand aufgeführt. Exner studiert gegenwärtig in Antwerpen (Belgien).
Eine wirklich entscheidende Frage bleibt völlig unabhängig von den genannten Verflechtungen: Wie kann es sein, dass der Gemeinderat und die Verwaltung hier nicht einfach eine Ausfallbürgschaft (die im Übrigen sogar in der Präsentation als mögliche Lösung der Unterstützung erwähnt wird) vereinbart haben, sondern tatsächlich einen Zuschuss, der außerdem noch zu einem großen Teil aus dem Kulturbudget der Bruno-Frey Musikschule kommt?
Grundsätzlich lieber Gemeinderat und verehrte Stadtverwaltung sieht Transparenz zumindest aus Gaspards Sicht ein wenig anders aus. Dass ein Verein in seiner Präsentation etwas so darstellt wie er es selbst empfindet, ist völlig selbstverständlich und auch völlig untadelig. Wenn allerdings das zuständige Prüfungskomitee etwas in einer nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses bereits über den grünen Klee lobt und – vielleicht übertrieben formuliert – sich selbst kulturell übereignet, ohne die Anfrage dann ganz nüchtern auch der Öffentlichkeit zu präsentieren, darf man sich nicht wundern, wenn man das als Bürger gerne hinterfragen würde.
Es gibt noch weitere GmbHs in Biberach die sich über einen Zuschuss zur kulturellen Vielfalt freuen könnten, ganz abgesehen vom offenbar weitgehend von Stadtverwaltung und Gemeinderat ignorierten Stadtteilhaus Gaisental. Aber wir nehmen mal an, dass Kulturamt und Verwaltung natürlich im Vorfeld sämtliche Verbindungen, Verträge und Satzungen zwischen Verein und GmbH bezüglich des FreeFlow Festivals geprüft haben und das lediglich im Gemeinderat als „bereits geprüft“ abgehakt wurde… Kann gar nicht anders sein. Oder?



