Holla der Partyzug für heute Abend, Sonntag scheint auf Kurs, nächster Halt: Endstation. Wenn da mal nicht doch rechtzeitig weitere Freunde und Helfer gefragt sind: Werden im Erlenweg bereits Hütchen und Luftpapierspiralen oder besser Schlangen vorbereitet? Weberberg weiß es nicht.
Zumindest auf facebook hat das Ganze bereits eine neue Wendung erfahren, aus der Volksparty ist offenbar eine Party von Partyvolk geworden, oder besser, sie scheint es zu werden… Siehe oben.
Endstation Besitzer Andreas Kopf hat mittlerweile sowohl Webeberg.de als auch Made Höld sehr freundlich Gespräche angeboten und empfindet die Weberberg Berichterstattung etwas einseitig, bedankt sich aber für das Marketing. Für ihn scheint es ganz offenbar unverständlich warum der Event kritisch von Weberberg betrachtet wird. Deshalb mal in eigener Sache der Redaktions – Standpunkt in ausführlich: – Und noch der Hinweis, dass Made Höld NICHT zur Weberberg Redaktion gehört.
Sehr geehrter Herr Kopf,
zur Motivation: Weberberg war als Beobachter bei allen bisher durchgeführten Verhandlungen am Amtsgericht Biberach zu den Vorgängen am politischen Aschermittwoch und auch am 14. Februar vor Ort an der Stadthalle. Dazu folgendes:
– Tatsächlich war der Protest im Verhältnis gegenüber ähnlicher Demonstrationen wie in Frankreich relativ „harmlos“.
– Nichtdestotrotz war weder die Blockade der Innenstadt noch die Demonstration an der Stadthalle angemeldet.
– Es spricht FÜR die Polizei und auch die Staatsgewalt dass das sehr wohl toleriert wurde, obwohl teils wirklich beleidigende und persönlichkeitsverunglimpfende Äußerungen, Rufe und Plakate getätigt und oder gezeigt wurden.
– Auch das Abfackeln der Strohballen an der Stadthalle, wie auch der abgeladene (Silage- bzw.) Misthaufen waren NICHT Gegenstand der bisher verhandelten Strafbefehle am Amtsgericht
– Sämtliche Beteiligte, die wegen des Einspruchs zu ihrem Strafbefehl vor Gericht erschienen vermittelten entweder den Eindruck man sei „zufällig“ an den Hintereingang der Stadthalle „geraten“ und mehr oder minder „unbeteiligt und unbescholten“ in ein Handgemenge hineingezogen worden und man habe nur zur Verteidigung seiner selbst gegen die Polizei (die zum Schutz der Politikerwägen dort waren) gedrückt und agiert. Oder aber es sei das gute Recht sich polizeilicher Anordnungen zu widersetzen. Die entsprechenden Strafbefehle waren in der Regel zwischen 2000 und 4000 Euro Gesamtsumme. Durch den Einspruch, den die Betroffenen eingelegt haben entstehen – bei Verurteilung – weitere Kosten: Gerichtskosten und Anwaltskosten, bzw. Verfahrenskosten.
– Alle Verhandlungen wurden mit Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belegt.
– Tatsächlich gibt es und gab es dabei Videoszenen die deutlich über das „normale“ Verhalten während eines Protestes hinausgehen und auch verbale Äußerungen finden da statt. die alles andere als „harmlos“ sind.
– Es wurde kein einziger vor Gericht verurteilt im Rahmen dieser Prozesse der „nur dabeistand“ oder „hineingeraten“ ist. Alle wurden wegen tatsächlicher Handlungen entweder wegen Landfriedensbruch oder Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen (Drängeln, Schubsen, trotz Aufforderung nicht durchlassen etc.) verurteilt.
Damit zu meiner Einstellung: Vor Gericht stellen sich die Beteiligten als Opfer dar. Entweder als Opfer der Umstände (zufällig reingeraten) oder Opfer der Staatsgewalt (Widerstand ist mein gutes Recht!). Im Ankündigungstext der Veranstaltung ist die Geisteshaltung der Betroffenen spürbar: Sinngemäß: man habe ja bereits prominent beim politischen Aschermittwoch agiert. Was jetzt? Opfer oder Täter? Wölfe in Schafspelzen offenbar. Auch wenn es nicht ausdrücklich formuliert wird; Jegliche Unterstützung tatsächlich verurteilter Straftäter empfinde ich auch angesichts der durchaus nachvollziehbaren Verhandlungen am Amtsgericht und der Urteile als absolut unangemessen. Dass man Einspruch gegen einen Strafbefehl einreicht: Selbstverständlich – kein Thema. Dass man dabei das Risiko eingeht, dass das teurer werden kann sollte einem bewusst sein, ein Einspruch angesichts tatsächlicher Rangeleien (Video von 5 Uhr morgens auf dem Holzmarkt) hat wenig Hoffnung auf Erfolg – auch das sollte einem klar sein. Um das auf den Punkt zu bringen: Einem potentiellen Schläger, der verurteilt wurde, Schmerzensgeld zu zahlen eine Benefizveranstaltung zu widmen – wohin führt das?
Ob das Strafmaß insgesamt als überzogen zu beurteilen ist, sei dahingestellt. Ich sehe das nicht so. Keiner der Verurteilten machte (aus gutem Grund!) konkrete Angaben über sein Einkommen. Nehmen wir Martin G. (erstes Verfahren): Herr G. ist Lehrer und beamtet, außerdem Nebenerwerbslandwirt. Er hatte ursprünglich einen Strafbefehl über 2000 Euro, nach der Gerichtsverhandlung liegt die Strafe nun bei 2400 Euro, zuzüglich Anwalts- und Verfahrenskosten. Nach der Verhandlung ließ er verlauten, dass er vermutlich in Revision gehen wolle (Landgericht Ravensburg – das wird nochmal teurer). Sowohl in der Art seines Auftretens als auch seinen Äußerungen machte er NACH der Verhandlung nicht den Eindruck besonders am Hungertuch nagen zu müssen. Nur mal als Gedankenanstoß: Wenn Klimakleber ins Gefängnis geschickt werden und da Strafen aufgerufen werden von fünfstelligen Eurobeträgen und sich (auch Traktorfahrer) Autofahrer zu Handgreiflichkeiten hinreißen lassen ist das scheinbar gesellschaftlich tolerierbar und normal, kommt ein Nebenerwerbslandwirt vor Gericht soll das plötzlich Behördenwillkür und Missbrauch von Staatsgewalt sein? Und hochdramatisch? Für mich nicht nachvollziehbar.
Gaspard
Schöne Idee, aber besteht nicht die Gefahr, dass wir dann die verurteilten Straftäter mitfinanzieren?
Josef, da hast Du natürlich recht. Wobei 2 Euro Eintritt sich in Sachen Unterstützung in Grenzen halten. Außerdem finde ich, dass man durchaus verurteilten Straftätern die Chance auf Resozialisierung geben sollte :-).
Nein, keine Finanzierung der „Straftäter“.
Aber wenn man die Gerichtsverhandlungen in Biberach verfolgt, muss man feststellen, dass hier keine Urteile im Namen des Volkes verhängt werden, sondern im Sinne der Obrigkeit.
Früher wären einige Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
Vergewaltiger und Messertäter erhalten in Deutschland mildere Urteile.
Was für ein Pöbel hier. Nur Hass und Hetze. Pfui Teufel. Uns dann so ein Aufruf hier, um die Guten wieder ins schlechte Licht zu rücken. Könnt ihr morgens überhaupt noch guten Gewissens in den Spiegel schauen?! Ach nein – blöde Frage. Sowas besitzt ihr ja nicht
—-
Anmerk.d. Redaktion: Ja die Berichterstattung im Spiegel beunruhigt uns eigentlich weniger… Wer bitteschön denn sind die Guten?
Danke liebe Redaktion für euer Engagement und die sehr gute Berichterstattung.